Wissenschaftliche Mittheilungen.
Ein Hexenprozeß aus Vorarlberg v. J. 1597.
„Es lohnte wirklich der Mühe, die Hexenprozesse unseres Vaterlandes
einer größeren Aufmerksamkeit zu würdigen und eine Geschichte derselben
von ihrem ersten Auftauchen bis zu den letzten Ausklängen des
Zauberwahns zu fertigen. Es würde eine solche Arbeit werthvolle Funde
für Kultur- und Sittengeschichte ergeben...“
(J. Zingerle: Barbara Pachlerin, die Sarnthaler Hexe, und Mathias
Perger, der Lauterfresser. Zwei Hexenprozesse. Innsbruck, 1858.
Vorrede, S. IX.)
Diese Worte des berühmten Germanisten mögen es rechtfertigen, wenn in
diesen Blättern wieder einmal ein Bild der traurigsten, unsinnigsten
aller Verirrungen des menschlichen Geistes, des Hexenwahns, aus
dem Staub und Moder der Archive hervorgezogen wird. Der Schauplatz
des traurigen Vorgangs ist diesmal die Herrschaft Sonnenberg in
Vorarlberg. Im Archive des dem Freiherrn von Sternbach gehörigen
Schlosses zu Bludenz findet sich eine Reihe von Hexenprozeßakten,
welche indeß blos aus dem über die Geständnisse der Hexen aufgenommenen
Protokolle und aus dem Urtheilsspruche bestehen, eines eigentlichen
Verhörprotokolles aber ermangeln, übrigens in ihrem Inhalte, nämlich in
den einbekannten Hexenstücken, alle eine große -- höchst wahrscheinlich
auf schablonenmäßige Behandlung aller derartigen Prozesse seitens des
Gerichtes zurückzuführende -- Aehnlichkeit unter einander aufweisen.
Ein solches Geständnißprotokoll lassen wir hier nun folgen und
schicken nur voraus, daß im Jahre 1597, also in der Blüthezeit
der Hexenprozesse, 8 Weiber, von welchen zwei aus der Herrschaft
Sonnenberg; die übrigen theils aus der Bludenzer Herrschaft, theils
aus dem Thale Montafon waren, als der Hexerei verdächtig in Bludenz
eingezogen und 5 davon zum Feuertode verurtheilt wurden. Ueber die
beiden Weiber aus der Herrschaft Sonnenberg wurde ein besonderes
(nachstehend mitgetheiltes) Protokoll aufgenommen, obgleich sie mit den
übrigen Weibern gleichzeitig verhört, gefoltert und verbrannt wurden.
Malefiz-Gerichtsprotocolum
de anno 1597.
Urgicht[458] und Bekenntnuß.
Elsa Dünserin, uß Braz und Petronilla Gortterin von Nenzingen, beid
der Herschaft Sonenberg, welche Beid irer bösen verleumbdung halber,
hernach vermeldter laidiger sündlicher begangener übelthatten uf
Mitwoch den 18. und Sambstag den 28. Tag des Monats Juni ano 97
fenklich inkommen,[459] und dieselbigen in Güettiger und peinlicher
Befragung bekandt: